Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung der Ferienhäuser
„Heidegeist“ (Soltau) und „Landhaus Lüneburger Heide“ (Neuenkirchen)
Stand: 21.08.2026
Vorbemerkung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung der Ferienhäuser „Heidegeist“ (Soltau) und „Landhaus Lüneburger Heide“ (Neuenkirchen) zwischen dem Vermieter (nachfolgend „Vermieter“ genannt) – vertreten durch Thorsten & Sabine Geldmacher – und dem Mieter (nachfolgend „Gast“ genannt).
Die AGB regeln die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).
§ 1 Vertragsschluss
1.1. Die Beschreibung der Unterkunft in der Buchungsgrundlage (Internetauftritt, Angebot) ist Grundlage für das Angebot des Vermieters und die Buchung des Gastes.
1.2. Die Buchung kann über das Anfrageformular auf der Internetseite des Vermieters, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Mit Absenden der Anfrage (bzw. mit der telefonischen Mitteilung) gibt der Gast ein unverbindliches Angebot ab, den Mietvertrag zu den gewünschten Bedingungen abzuschließen.
1.3. Reservierung für 5 Tage: Mit Eingang der Anfrage (per Formular, E-Mail oder telefonisch) wird der gewünschte Buchungszeitraum für den Gast für die Dauer von 5 Tagen unverbindlich reserviert. Während dieser Zeit wird die Unterkunft für andere Interessenten blockiert. Der Gast erhält innerhalb von 24 Sunden ein schriftliches Angebot (Buchungsangebot) vom Vermieter per E-Mail oder auf Wunsch per Post.
1.4. Vertragsschluss: Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Gast das schriftliche Angebot des Vermieters ausdrücklich annimmt (z.B. durch schriftliche Bestätigung, E-Mail). Die Annahmeerklärung muss dem Vermieter innerhalb der im Angebot genannten Frist zugehen.
1.5. Verfällt die Reservierung: Nimmt der Gast das Angebot des Vermieters nicht innerhalb der gesetzten Frist an oder lehnt er es ausdrücklich ab, wird der reservierte Zeitraum automatisch wieder freigegeben. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
1.6. Der Vermieter ist berechtigt, eine Buchungsanfrage abzulehnen, ohne dass hierfür ein Grund angegeben werden muss.
§ 2 Kein Widerrufsrecht
2.1. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass für Verträge über die Beherbergung zu nicht-wohnlichen Zwecken zu einem bestimmten Zeitraum kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
2.2. Die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Internetauftritt, Angebot) angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie folgende Nebenkosten:
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Strom (ausgenommen Laden von E-Autos, siehe § 9)
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Heizung
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Wasser
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Endreinigung
3.2. Nicht im Mietpreis enthalten sind folgende Kosten. Sie werden im Angebot des Vermieters separat aufgeführt und dem Gast transparent dargestellt:
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Kurtaxe / Tourismusabgabe (falls erhoben)
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Kosten für Wahl- und Zusatzleistungen (z.B. Wäschepaket, Kinderausstattung etc.)
3.3. In der Buchungsbestätigung sind die Kurtaxe / Tourismusabgabe sowie die vom Gast gewählten Zusatzleistungen einzeln aufgeführt. Daraus ergibt sich für den Gast ein Gesamtpreis, der alle Kosten der gebuchten Leistungen umfasst.
3.4. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft in der Buchungsgrundlage sowie aus etwaigen ergänzend getroffenen Vereinbarungen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1. Der Gast verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises wie folgt:
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Anzahlung: 25 % des Gesamtmietpreises sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der dazugehörigen Rechnung auf das angegebene Konto des Vermieters zu überweisen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter die Reservierung aufheben.
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Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens bei Anreise vor Mietbeginn zu leisten. Der Vermieter behält sich vor, eine frühere Fälligkeit des Restbetrages (z.B. 14 Tage vor Anreise) in der Buchungsbestätigung gesondert zu vereinbaren.
4.2. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu erheben.
4.3. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und/oder die Restzahlung trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rücktrittskosten gemäß § 6 zu fordern.
§ 5 An- und Abreise
5.1. Die Anreise ist am Anreisetag ab 14:30 Uhr möglich. Der Gast kann die Unterkunft zu jeder beliebigen Uhrzeit nach 14:30 Uhr beziehen, da der Zugang über einen persönlichen Türcode erfolgt.
5.2. Der Gast erhält spätestens am Tag der Anreise seinen persönlichen Zugangscode für das elektronische Schloss. Dieser Code wird dem Gast in der persönlichen Gästebox angezeigt oder auf Wunsch per E-Mail übermittelt. Der Zugangscode verliert am Abreisetag um 10:15 Uhr seine Gültigkeit.
5.3. Die Restzahlung (sofern nicht bereits vorab geleistet) ist spätestens bis zum nächsten Tag um 12:00 Uhr (Mittag) per Barzahlung oder Paypal zu entrichten. Dies gilt insbesondere bei einer Anreise nach 18:00 Uhr, wenn die Restzahlung noch nicht erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter die Geltendmachung gesetzlicher Verzugszinsen gemäß § 288 BGB vor.
5.4. Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung kann der Vermieter eine Mehrvergütung (einen weiteren Tagesmietpreis) verlangen.
§ 6 Rücktritt durch den Gast (Stornierung)
6.1. Der Gast kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail) und muss beim Vermieter eingehen.
6.2. Tritt der Gast vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten:
Zeitraum vor Mietbeginn Stornierungsgebühr
bis 90 Tage kostenlos
bis 45 Tage 10 % des Mietpreises
bis 30 Tage 20 % des Mietpreises
bis 20 Tage 30 % des Mietpreises
bis 10 Tage 50 % des Mietpreises
ab 9 Tage oder bei Nichtantritt 75 % des Mietpreises
6.3. Bei einer bereits geleisteten Mietzahlung wird der Differenzbetrag zwischen geleisteter Zahlung und Stornierungsgebühr erstattet.
6.4. Nachweis geringeren Schadens: Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird nur der tatsächlich entstandene Schaden berechnet.
6.5. Ersatzmieter: Der Gast kann einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Treten ein Dritter in den Mietvertrag ein, haften der bisherige Gast und der Dritte dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
6.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
§ 7 Sonderkündigungsrecht bei Pandemie / behördlichen Auflagen
7.1. Der Gast kann bis einen Tag vor Anreise kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
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Behördliche Sperrung: Der Heidekreis oder der Landkreis, in dem der Gast wohnhaft ist, wird durch behördliche oder gesetzliche Auflagen gesperrt oder die touristische Vermietung wird untersagt.
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Quarantäne: Über den Gast oder ein im selben Haushalt lebendes Familienmitglied wird eine behördlich angeordnete Quarantäne verhängt.tglieds.
7.2. Der Vermieter behält sich das Sonderkündigungsrecht vor, wenn er durch behördliche bzw. gesetzliche Auflagen im Buchungszeitraum nicht vermieten darf.
§ 8 Pflichten des Gastes / Hausordnung
8.1. Die Unterkunft ist in besenreinem Zustand zu hinterlassen. Der Gast hat folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
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Abziehen der Bettwäsche
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Spülen des Geschirrs
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Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer
8.2. Rauchen ist in den Ferienhäusern nicht gestattet (Nichtraucherhaus). Rauchen ist nur im Freien (vor der Tür) erlaubt. Bei Zuwiderhandlung werden anfallende Reinigungskosten (z.B. Waschen der Gardinen, chemische Reinigung von Polstern) dem Gast gesondert in Rechnung gestellt.
8.3. In Toiletten, Ausgussbecken und Spülsteinen dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliche Stoffe entsorgt werden. Bei Verstopfungen durch Nichtbeachtung trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
8.4. Haustiere sind in den Ferienhäusern nicht gestattet. Dies gilt auch für Besucher, die Haustiere mitbringen möchten. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, den Gast außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz (insbesondere für zusätzliche Reinigungskosten) zu fordern.
8.5. Der Vermieter behält sich vor, das Ferienhaus bei Gefahr im Verzug (z.B. Wasserrohrbruch, Brandgefahr) auch ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes wird dabei Rücksicht genommen.
§ 9 Laden von E-Autos und E-Bikes
9.1. Das Laden von Elektrofahrzeugen (E-Autos) an den hauseigenen Steckdosen (Hausstrom) ist strikt untersagt. Die Steckdosen des Ferienhauses sind technisch überwacht.
9.2. Bei Zuwiderhandlung (Laden eines E-Autos) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 300,00 € fällig. Zusätzlich wird der tatsächlich verbrauchte Strom mit 0,99 € pro kWh in Rechnung gestellt.
9.3. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Laden eines E-Autos an der Haussteckdose kein Versicherungsschutz (insbesondere bei Brandschäden) besteht. Im Schadensfall haftet der Gast für alle entstehenden Schäden.
9.4. In absoluten Notfällen (z.B. wenn das Fahrzeug nicht mehr weiterfahren kann) ist eine vorherige Absprache mit dem Vermieter erforderlich.
9.5. Bei einem Verstoß gegen das Verbot des E-Auto-Ladens ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich (fristlos) zu kündigen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie der Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.2 bleibt hiervon unberührt.
9.6. Das Laden von Elektrofahrrädern (E-Bikes, Pedelecs) an den hauseigenen Steckdosen ist gestattet. Der hierfür verbrauchte Strom ist im Mietpreis enthalten. Der Gast wird gebeten, beim Laden der E-Bikes auf eine fachgerechte Handhabung zu achten und die Akkus nicht unbeaufsichtigt zu laden.
§ 10 Haftung des Vermieters
10.1. Der Vermieter haftet für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.3. Die Haftung für Sachen des Gastes, die in die Unterkunft mitgebracht werden, ist auf die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 701 ff. BGB beschränkt.
10.4. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche des Gastes – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
10.5. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als solche vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Sportveranstaltungen etc.).
§ 11 Haftung des Gastes / Schadensmeldung
11.1. Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
11.2. Der Gast haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, dem Gebäude oder zugehörigen Anlagen, soweit diese von ihm, seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht wurden.
11.3. Schäden, die während der Mietzeit auftreten (z.B. Wasserrohrbruch), sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
11.4. Bei Schäden, die erst nach der Abreise festgestellt werden, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Gast nachträglich in Rechnung gestellt.
11.5. Keine Ausschlussfrist für Mängelansprüche: Der Gast ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anreise und während des Aufenthalts auftretende Mängel unverzüglich nach Feststellung dem Vermieter anzuzeigen, um eine Mängelbeseitigung zu ermöglichen. Die verspätete Anzeige kann zu einer Minderung von Schadensersatzansprüchen des Gastes führen, lässt jedoch gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt.
§ 12 Mitwirkungspflicht des Gastes bei Schäden
12.1. Erkennt der Gast, dass durch plötzlich auftretende Leistungsstörungen (z.B. Rohrbruch, Stromausfall) Schäden am Mietobjekt entstehen können, ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten (z.B. Wasserzufuhr abstellen, Vermieter verständigen).
§ 13 Mängelrüge / Reklamationen
13.1. Stellt der Gast bei Bezug der Unterkunft fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht oder Mängel aufweist, ist er verpflichtet, diese unverzüglich (binnen 3 Tagen) dem Vermieter anzuzeigen.
13.2. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beheben.
13.3. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Gastes bleiben durch diese Regelung unberührt. Die Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige dient lediglich der Ermöglichung einer schnellen Mängelbeseitigung.
§ 14 Datenschutz
14.1. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) . Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung und Abwicklung der Buchung.
14.2. Nähere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Rechten der betroffenen Person, sind der separaten Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Vermieters zu entnehmen.
§ 15 Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Hinweis zur Verbraucherstreitschlichtung: Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
15.2. Anwendbares Recht: Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als keine zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
15.3. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Vermieters in Soltau / Niedersachsen.
15.4. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Der Gast kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Vermieters gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16.2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z.B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Diese AGB wurden erstellt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des BGB, der DSGVO und des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG).